Kompetenz in Pflege

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Honorarvergütung

Die Abrechnung der Beratung zur Pflegeeinstufung erfolgt für jeweils begonnene 15 Minuten (1 Stunde entspricht 70,00 Euro) mit 17,50 Euro.

Pauschalangebote für den Bereich Pflegegutachten

Überprüfung eines MDK- Gutachtens nach Aktenlage mit einer qualifizierten Beratung

210,00 Euro

Überprüfung eines MDK- Gutachtens und Erstellung eines Gegengutachtens

550,00 Euro

Erstantrag oder Antrag auf Höherstufung einer Pflegestufe

Sie wollen kein Risiko eingehen? Ich biete meine Leistung zur Einstufung in die entsprechende Pflegestufe für ein einmal zu zahlendes Erfolgshonorar an:

Sie zahlen 70,00 Euro.
Ich prüfe Ihren Pflegebedarf!

Nur wenn Sie die von mir eingeschätzte Pflegestufe erhalten, zahlen sie das einmalige Erfolgshonorar, und die 70,00 Euro werden selbstverständlich verrechnet.

Die Honorarstaffelung sieht wie folgt aus:

  einmaliges Erfolgshonorar
Einstufung in die Pflegestufe I:
Sie erhalten ein jährliches Pflegegeld von: 2.580,00 € 430,00 €
Sie erhalten jährliche Pflegesachleistungen iHv.: 4.608,00 €  
Einstufung in die Pflegestufe II:
Sie erhalten ein jährliches Pflegegeld von: 5.040,00 € 690,00 €
Sie erhalten jährliche Pflegesachleistungen iHv.: 11.052,00 €  
Einstufung in die Pflegestufe III:
Sie erhalten ein jährliches Pflegegeld von: 8.100,00 € 890,00 €
Sie erhalten jährliche Pflegesachleistungen iHv.: 17.184,00 €  
ab 1. Juli 2008

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